Technik
Reglement
Das Reglement finden Sie zum Download unter folgendem Link.
Startberechtigt sind ausschließlich Tourenwagen (GT-Fahrzeuge nur auf Einladungsbasis).
Divisionen - Sportrechtliche Klassen
Division 1: DTM Open Tourenwagenmodelle, die 1982 bis 1993 bei der DPM/DTM eingesetzt wurden. |
Klasse 1 über 2.000 ccm:
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Klasse 2 über 2.000 ccm:
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Division 2: Early DTM Tourenwagenmodelle der Gruppe A, die 1982 bis 1988 bei der DPM/DTM eingesetzt wurden. |
Klasse 3 bis 2.000 ccm:
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Klasse 4 bis 2.000 ccm:
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Klasse 5 über 2.000 ccm:
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Klasse 6 über 2.000 ccm:
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Division 3: DTM Classic Tourenwagenmodelle der Gruppe A, die 1982 bis 1993 bei der DTM eingesetzt wurden mit Turbolader. |
Klasse 7 über 2.000 ccm:
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Division 4: STW Tourenwagenmodelle, die 1992 bis 2000 in der STW eingesetzt wurden. |
Klasse 8 bis 2.000 ccm:
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Division 5: WTCC Tourenwagenmodelle, die 2001 bis 2009 in der WTCC und ETCC eingesetzt wurden. |
Klasse 9 bis 2.000 ccm:
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Division 6: DTC Tourenwagenmodelle, die 1984 bis 2000 in der DTC eingesetzt wurden. |
Klasse 10 bis 2.500 ccm:
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Klasse 11 über 2.500 ccm:
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Division 7: DRM 2L Tourenwagen-, GT-, und Spezialproduktionswagen-Modelle, die 1972 bis 1981 bei der DRM eingesetzt wurden. |
Klasse 12 bis 2.000 ccm:
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Klasse 13 bis 2.000 ccm:
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Division 7: DRM Classic Tourenwagen-, GT-, und Spezialproduktionswagen-Modelle, die 1972 bis 1981 bei der DRM eingesetzt wurden. |
Klasse 14 über 2.000 ccm:
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Klasse 15 über 2.000 ccm:
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Division 8: DRM Gruppe 5 Gruppe 5 Spezial-Produktionswagen der Baujahre 1976 bis 1981 gemäß DMSB Gruppe H Bestimmungen |
Klasse 16 bis 2.000 ccm:
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Klasse 17 bis 2.000 ccm:
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*Basis für die jeweilige Technik des Fahrzeuges ist das historische Reglement. In allen Fällen muss die Fahrzeugtechnik dem aktuellen DMSB-/FIA-Reglement, gemäß des Eintrags im Wagenpass/HTP, entsprechen. Modifikationen, die über das DMSB-/FIA-Reglement hinausgehen, sind nicht erlaubt.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, Klassen zusammenzulegen.
Der Veranstalter/Promotor behält sich das Recht vor, weitere Klassen hinzuzufügen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuggruppen zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuge von besonderem historischem Wert, die in das Starterfeld passen, auf Anfrage zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch den DMSB.