Technik
Reglement
Das Reglement, Bulletins sowie weitere wichtige Downloads finden Sie im Folgenden:
Divisionen - Sportrechtliche Klassen
Division 1: Tourenwagen der DPM/DTM 1983-1993 Tourenwagenmodelle, die in den Jahren 1983-1993 bei der DPM/DTM eingesetzt wurden. |
Klasse 1 über 2000 ccm
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Klasse 2 über 2000 ccm
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Klasse 3 bis 2000 ccm
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Klasse 4 bis 2000 ccm
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Klasse 5 über 2000 ccm mit Turbolader
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Division 2: Tourenwagen der STW, DTC, BTCC, ETCC, WTCC 1992-2010 |
Klasse 6 bis 2000 ccm
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Klasse 7 bis 2000 ccm
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Klasse 8 bis 2500 ccm
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Klasse 9 über 2500 ccm
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Division 3: Fahrzeuge der DRM 1972-1981 Tourenwagen-, GT-, und Spezialproduktionswagen-Modelle, die in den Jahren 1972-1981 bei der DRM/DRT eingesetzt wurden. |
Klasse 10 bis 2000 ccm
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Klasse 11 bis 2000 ccm
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Klasse 12 über 2000 ccm
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Klasse 13 über 2000 ccm
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Klasse 14 bis 2000 ccm
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Klasse 15 bis 2000 ccm
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Klasse 16 über 2000 ccm
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Klasse 17 über 2000 ccm
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Division 4: Tourenwagen 1986-1996 mit Frontmotor |
Klasse 18 bis 1300 ccm
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Klasse 19 bis 2000 ccm
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Klasse 20 über 2000 ccm
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Grundlagen der technischen Bestimmungen gemäß
- Anhang K (ISG der FIA)
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppen: CTC, CGT
- Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
- Vorliegendes Technisches Reglement
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 1993
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 1996
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 2000
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 2010
*Basis für die jeweilige Technik des Fahrzeuges ist das historische Reglement. In allen Fällen muss die Fahrzeugtechnik dem aktuellen DMSB-/FIA-Reglement, gemäß des Eintrags im Wagenpass/HTP, entsprechen. Modifikationen, die über das DMSB-/FIA-Reglement hinausgehen, sind nicht erlaubt.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, Klassen zusammenzulegen.
Der Veranstalter/Promotor behält sich das Recht vor, weitere Klassen hinzuzufügen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuggruppen zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuge von besonderem historischem Wert, die in das Starterfeld passen, auf Anfrage zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch den DMSB.