Technik
Reglement
2026 - Was ist neu?
Technik
- Neue Klasse "WTCC open" für Fahrzeuge, die nicht mehr der Originalspezifikation entsprechen oder ein Gewicht-/Leistungsverhältnis von unter 3 kg/PS (noch in Klärung) haben.
- Grundsätzlich: Fahrzeuge unter dem Homologationsgewicht werden mit Zusatzgewichten belegt oder wahlweise mit Abzug von einem Wertungspunkt je Lauf für je 10 kg Unterschreitung.
- Einbindung der Golden Ära Klassen (DTM open, Early DTM...) ins Reglement (vorbehaltlich der Genehmigung des DMSB).
- Geschwindigkeitstanzeige im Fahrzeug wird vorgeschrieben zur Einhaltung Maximalen Geschwindigkeit während Full-Course-Yellow Phasen. Der Veranstalter hält jeweils Geräte für Verkauf oder Verleih vor Ort vor (ca. 30-50 € pro Speedtracker).
- Einarbeitung des Bulletins für DRM Autos ab 1969 (Beispiel Opel Commodore).
- Sporadische Gewichtsmessung kann jederzeit während des Wochenendes erfolgen.
- Erstellung eines Golden Ära Wagenpasses zur Dokumentation der Fahrzeugdaten (Download siehe unten).
Wertung
- Die 8 besten Ergebnisse (also 4 Wochenenden) von 11 gesamt werden zur Meisterwertung herangezogen - also 3 Streichergebnisse.
- Man muss für die Meisterschaftswertung an mindestens vier Wochenenden teilgenommen haben.
- Es werden neben den Klassenpunkten maximal 6 (anstatt 10) Zusatzpunkte für die Zielankunft vergeben.
- Die 6 Punkte maximal gibt es für alle vier Divisionen (d.h. 6 Punkte für den schnellsten der DTM Meisterschaft, 6 Punkte für den schnellsten der STW Meisterschaft, usw.)
Nenngelder
- Frühbucher bis 31.12.2025 Einschreibegebühr 296.- € brutto.
- Nennung wieder per Vorauswahl möglich - 119.- € brutto Anzahlung und verbindliche Nennung je Auswahl.
- Nenngelder je Lauf ca. 999.- € brutto. Die Vorauszahlung wird dagegengerechnet. Also 880.- € pro Wochenende.
- Gaststarter zahlen 300.- € brutto mehr.
- Man muss für die Meisterschaftswertung an mindestens vier Wochenenden teilgenommen haben.
Divisionen - Sportrechtliche Klassen
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Division 1: Tourenwagen der DPM/DTM 1983-1993 Tourenwagenmodelle, die in den Jahren 1983-1993 bei der DPM/DTM eingesetzt wurden. |
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Klasse 1 DTM open über 2000 ccm
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Klasse 2 DTM open über 2000 ccm
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Klasse 3 Early DTM über 2000 ccm
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Klasse 4 Early DTM bis 2000 ccm
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Klasse 5 DTM classic über 2000 ccm mit Turbolader
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Division 2: Tourenwagen der STW, DTC, BTCC, ETCC, WTCC 1992-2010 |
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Klasse 6 STW Tourenwagenmodelle bis 2000 ccm
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Klasse 7 WTTC Tourenwagenmodelle bis 2000 ccm
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Klasse 8 WTTC open Tourenwagenmodelle über 2000 ccm
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Klasse 9 DTC Tourenwagenmodelle bis 2500 ccm
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Klasse 10 DTC open Tourenwagenmodelle über 2500 ccm
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Division 3: Fahrzeuge der DRM 1969-1981 Tourenwagen-, GT- und Spezialproduktionswagen-Modelle, die in den Jahren 1969-1981 bei der DRM/DRT eingesetzt wurden. |
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Klasse 11 DRM 2L bis 2000 ccm
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Klasse 12 DRM 2L bis 2000 ccm
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Klasse 13 DRM classic über 2000 ccm
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Klasse 14 DRM classic über 2000 ccm
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Klasse 15 Procar über 2000 ccm
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Klasse 16 Gruppe 5 bis 2000 ccm
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Klasse 17 Gruppe 5 über 2000 ccm
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Klasse 18 Gruppe 5 bis 2000 ccm
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Klasse 19 Gruppe 5 über 2000 ccm
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Division 4: Tourenwagen 1986-1996 mit Frontmotor |
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Klasse 20 TT bis 1300 ccm
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Klasse 21 TT bis 2000 ccm
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Klasse 22 TT über 2000 ccm
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Grundlagen der technischen Bestimmungen gemäß
- Anhang K (ISG der FIA)
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppen: CTC, CGT
- Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
- Vorliegendes Technisches Reglement
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 1993
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 1996
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 2000
- Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe H 2010
*Basis für die jeweilige Technik des Fahrzeuges ist das historische Reglement. In allen Fällen muss die Fahrzeugtechnik dem aktuellen DMSB-/FIA-Reglement, gemäß des Eintrags im Wagenpass/HTP, entsprechen. Modifikationen, die über das DMSB-/FIA-Reglement hinausgehen, sind nicht erlaubt.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, Klassen zusammenzulegen.
Der Veranstalter/Promotor behält sich das Recht vor, weitere Klassen hinzuzufügen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuggruppen zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Der Veranstalter/Promoter behält sich das Recht vor, weitere Fahrzeuge von besonderem historischem Wert, die in das Starterfeld passen, auf Anfrage zuzulassen. Nach Genehmigung des DMSB durch ein Bulletin.
Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch den DMSB.